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   BSG, 17.11.1992 - 4 RA 2/92   

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BSG, 17.11.1992 - 4 RA 2/92 (https://dejure.org/1992,7555)
BSG, Entscheidung vom 17.11.1992 - 4 RA 2/92 (https://dejure.org/1992,7555)
BSG, Entscheidung vom 17. November 1992 - 4 RA 2/92 (https://dejure.org/1992,7555)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Beginns eines Altersruhegeldes (ARG) - Anforderungen an die Gewährung eines ARG nach § 25 Abs 3 des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) - Voraussetzungen für die Ausübung einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 18.05.1988 - 1 RA 45/87

    Rente - Beiträge - Nachentrichtung - Tatsächliche Zahlung

    Auszug aus BSG, 17.11.1992 - 4 RA 2/92
    § 67 Abs. 1 Satz 2 AVG wird durch Bestimmungen des deutsch-israelischen Abkommensrechts nicht verdrängt (BSGE 63, 195, 198 ff [BSG 18.05.1988 - 1 RA 45/87] = SozR 200 § 1290 Nr. 22; Urteile des Senats vom 1. September 1988 - 4/11a RA 32/87 und 4/11a RA 46/87).

    Da Art. 3 Abs. 1 DISVA lediglich ua die Staatsbürger Israels bei Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften den deutschen Staatsangehörigen, nicht aber schlechthin israelische Pflichtbeitragszeiten deutschen Versicherungszeiten gleichstellt, konnte die Klägerin die Versicherteneigenschaft nach deutschem Recht nur durch Entrichtung von Beiträgen (oder - was hier nicht in Betracht kommt - durch Kindererziehungszeiten) erwerben, wobei "Entrichtung" die tatsächliche Zahlung von Geldbeträgen bedeutet (BSGE 10, 139, 146; BSG SozR 2200 § 1290 Nr. 13; BSGE 63, 195, 200 [BSG 18.05.1988 - 1 RA 45/87] = SozR 2200 § 1290 Nr. 22; og Urteile des Senats vom 1. September 1988).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob diese - in direkter Anwendung - Beitragsnachentrichtungen aufgrund von Übergangsrecht (hier: Art. 2 § 49a Abs. 2 AnVNG) nicht erfassende Bestimmung gesetzes- oder rechtsanalog oder aus Billigkeitsgründen überhaupt angewendet werden kann (offengelassen ua in: BSGE 56, 28, 31 = SozR 2200 § 1290 Nr. 18; BSGE 63, 195, 202 ff [BSG 18.05.1988 - 1 RA 45/87] = SozR 2200 § 1290 Nr. 22).

    Der vorliegende Rechtsstreit entspricht keiner der Fallgruppen, in denen das BSG (zuletzt BSGE 63, 195, 201 f [BSG 18.05.1988 - 1 RA 45/87] mwN; og Urteile des Senats vom 1. September 1988) die Möglichkeit einer "Rückwirkung" der Beitragszahlung aus besonderen, eine Ausnahme rechtfertigenden Umständen erwogen hat.

  • BSG, 06.05.1992 - 12 RK 28/91

    Bereiterklärung im Verfahren der Beitragsnachentrichtung

    Auszug aus BSG, 17.11.1992 - 4 RA 2/92
    Der 12. Senat des BSG (Urteil vom 6. Mai 1992 - 12 RK 28/91, zur Veröffentlichung vorgesehen) hat bereits erklärt, daß die für eine Bereiterklärung hinreichende Konkretisierung des Nachentrichtungsantrags (nach zu belegenden Monaten und der Höhe der Beiträge) nicht vorliegt, wenn zwar dem Wortlaut nach eine Bereiterklärung abgegeben, eine Konkretisierung aber ausdrücklich erst dann als möglich bezeichnet wird, wenn der Umfang der Ausbildungszeiten feststehe; werde außerdem hilfsweise erklärt, daß sämtliche belegungsfähigen Zeiträume mit Mindestbeiträgen belegt werden sollten, ergebe sich nichts anderes, weil die Bedingung für das Wirksamwerden dieser "Hilfskonkretisierung", daß nämlich der Umfang der Ausbildungszeiten feststeht und dann eine mögliche anderweitige Konkretisierung nicht vorgenommen wird, noch nicht eingetreten sei.

    Denn mit dem 12. Senat (bekräftigt im Urteil vom 6. Mai 1992 - 12 RK 28/91, zur Veröffentlichung vorgesehen) ist dafür wenigstens zu verlangen, daß der Antragsteller von Anfang an sorgfältig und fristgerecht in dem Umfang an der Fortführung des Nachentrichtungsverfahrens mitgewirkt hat, wie ihn der Versicherungsträger in angemessener Weise dazu aufgefordert hat.

  • BSG, 22.10.1987 - 12 RK 49/86

    Nachentrichtung freiwilligr Rentenversicherungsbeiträge - Wirksamkeit einer

    Auszug aus BSG, 17.11.1992 - 4 RA 2/92
    Nachdem das Bundessozialgericht (BSG) durch Urteil vom 22. Oktober 1987 (BSGE 62, 214 = SozR 1300 § 21 Nr. 3) in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden hatte, daß die Beklagte nicht ermächtigt sei, für den Nachweis der Zugangsvoraussetzungen iS von Art. 12 DV/DISVA eine Ausschlußfrist zu setzen, forderte die Beklagte die Klägerin im November 1988 erneut auf, die geltend gemachten Ausfallzeiten und die israelische Staatsangehörigkeit nachzuweisen.
  • BSG, 29.10.1987 - 11a RA 52/86

    Israelischer Staatsangehöriger - Nachentrichtung - Beiträge

    Auszug aus BSG, 17.11.1992 - 4 RA 2/92
    Daß die hierüber hinausgehende Verwaltungsübung der Beklagten, Beitragsnachentrichtungen als zu dem Zeitpunkt erfolgt zu behandeln, in dem der Nachentrichtungsantrag gestellt worden ist, falls eine ununterbrochene Mitwirkung im Nachentrichtungsverfahren erfolgt ist, dem Gesetz nicht entspricht und keinen Anspruch auf Gleichbehandlung zu begründen vermag, hat das BSG in ständiger Rechtsprechung (zuletzt SozR 2200 § 1290 Nr. 21 mwN) betont.
  • BSG, 02.11.1983 - 11 RA 54/82

    Teilzahlung - Hinterbliebenenrente - Fortsetzung der Teilzahlungen

    Auszug aus BSG, 17.11.1992 - 4 RA 2/92
    Es kann dahingestellt bleiben, ob diese - in direkter Anwendung - Beitragsnachentrichtungen aufgrund von Übergangsrecht (hier: Art. 2 § 49a Abs. 2 AnVNG) nicht erfassende Bestimmung gesetzes- oder rechtsanalog oder aus Billigkeitsgründen überhaupt angewendet werden kann (offengelassen ua in: BSGE 56, 28, 31 = SozR 2200 § 1290 Nr. 18; BSGE 63, 195, 202 ff [BSG 18.05.1988 - 1 RA 45/87] = SozR 2200 § 1290 Nr. 22).
  • BSG, 01.07.1959 - 4 RJ 249/58
    Auszug aus BSG, 17.11.1992 - 4 RA 2/92
    Da Art. 3 Abs. 1 DISVA lediglich ua die Staatsbürger Israels bei Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften den deutschen Staatsangehörigen, nicht aber schlechthin israelische Pflichtbeitragszeiten deutschen Versicherungszeiten gleichstellt, konnte die Klägerin die Versicherteneigenschaft nach deutschem Recht nur durch Entrichtung von Beiträgen (oder - was hier nicht in Betracht kommt - durch Kindererziehungszeiten) erwerben, wobei "Entrichtung" die tatsächliche Zahlung von Geldbeträgen bedeutet (BSGE 10, 139, 146; BSG SozR 2200 § 1290 Nr. 13; BSGE 63, 195, 200 [BSG 18.05.1988 - 1 RA 45/87] = SozR 2200 § 1290 Nr. 22; og Urteile des Senats vom 1. September 1988).
  • BSG, 31.10.1978 - 4 RJ 105/77

    Anspruch auf höhere Rente - Nachentrichtete Rente - Nachfolgender Monat

    Auszug aus BSG, 17.11.1992 - 4 RA 2/92
    Da Art. 3 Abs. 1 DISVA lediglich ua die Staatsbürger Israels bei Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften den deutschen Staatsangehörigen, nicht aber schlechthin israelische Pflichtbeitragszeiten deutschen Versicherungszeiten gleichstellt, konnte die Klägerin die Versicherteneigenschaft nach deutschem Recht nur durch Entrichtung von Beiträgen (oder - was hier nicht in Betracht kommt - durch Kindererziehungszeiten) erwerben, wobei "Entrichtung" die tatsächliche Zahlung von Geldbeträgen bedeutet (BSGE 10, 139, 146; BSG SozR 2200 § 1290 Nr. 13; BSGE 63, 195, 200 [BSG 18.05.1988 - 1 RA 45/87] = SozR 2200 § 1290 Nr. 22; og Urteile des Senats vom 1. September 1988).
  • BSG, 25.08.1982 - 12 RK 49/80
    Auszug aus BSG, 17.11.1992 - 4 RA 2/92
    Soweit der 12. Senat (Urteil vom 25. August 1982 - 12 RK 49/80) erwogen hat, unter bestimmten Voraussetzungen schon vor der Konkretisierung eine Bereiterklärung anzunehmen, kann offenbleiben, ob dem jedenfalls im Blick auf das Rentenverfahren und den Rentenbeginn zu folgen wäre.
  • BSG, 20.04.1993 - 4 RA 7/92

    Streit über den Zeitpunkt des Beginns eines Altersruhegeldes/ Rente - Erfordernis

    Da Art. 3 Abs. 1 DISVA ua die Staatsbürger Israels bei Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften den deutschen Staatsangehörigen gleichstellt, konnte die Klägerin die Versicherteneigenschaft ebenso wie die Erfüllung der Wartezeit nur durch Entrichtung von Beiträgen (oder - was hier nicht in Betracht kommt - durch Kindererziehungszeiten) erwerben, wobei "Entrichtung" die tatsächliche Zahlung von Geldbeträgen bedeutet (vgl BSGE 10, 139, 146; BSG SozR 2200 § 1290 Nr. 13; BSGE 63, 195, 200 [BSG 18.05.1988 - 1 RA 45/87] = SozR 2200 § 1290 Nr. 22; obengenannte Urteile des Senats vom 1. September 1988 sowie vom 17. November 1992 - 4 RA 2/92).

    Dahingestellt bleiben kann, ob diese Bestimmung für Beitragsnachentrichtungen gemäß Art. 2 § 49 Abs. 2 AnVNG gesetzes-oder rechtsanalog oder aus Billigkeitsgründen angewendet werden kann (offengelassen ua in: BSGE 56, 28, 31 = SozR 2200 § 1290 Nr. 18; BSGE 63, 195, 202 ff [BSG 18.05.1988 - 1 RA 45/87] = SozR 2200 § 1290 Nr. 22 und obengenanntes Urteil des Senats vom 17. November 1992, aaO).

    Diese Bedingung trat erst nach Ablehnung der Anerkennung von Ausbildungszeiten durch die Beklagte im Juni 1989 sowie nach Konkretisierung durch die Klägerin im September 1989 ein (vgl zur "Hilfskonkretisierung": BSG SozR 3-2200 § 1419 Nr. 1 sowie Urteil des 4. Senats vom 17. November 1992, aaO).

    Die darüber hinausgehende Verwaltungsübung der Beklagten, Beitragsnachentrichtungen als zu dem Zeitpunkt erfolgt zu behandeln, in dem der Nachentrichtungsantrag gestellt worden ist, falls eine ununterbrochene Mitwirkung im Nachentrichtungsverfahren erfolgt ist, entspricht nicht dem Gesetz und vermag daher keinen Anspruch auf Gleichbehandlung zu begründen (vgl SozR 2200 § 1290 Nr. 21 mwN sowie das Urteil des 4. Senats vom 17. November 1992, aaO).

    Der vorliegende Rechtsstreit entspricht auch keiner der Fallgruppen, in denen das BSG (BSGE 63, 195, 201 f [BSG 18.05.1988 - 1 RA 45/87] mwN sowie Urteil des 4. Senats vom 17. November 1992, aaO) die Möglichkeit einer "Rückwirkung" der Beitragszahlung aus besonderen, eine Ausnahme rechtfertigenden Umständen erwogen hat.

    Es oblag allein der Klägerin, die Staatsangehörigkeitsbescheinigung alsbald einzureichen (§§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Regelung 2, 65 Abs. 1 SGB I, § 21 Abs. 2 Satz 1 SGB X, Urteil des 4. Senats vom 17. November 1992, aaO).

  • BSG, 31.08.1994 - 4 RA 12/93

    Rückwirkung - Verzögerung - Zahlung - Verschulden

    Die Beklagte trägt zur Begründung der - vom LSG zugelassenen - Revision vor, nach den Grundsätzen, die der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Urteil vom 17. November 1992 (4 RA 2/92) in Fortsetzung der Rechtsprechung des 11. Senats des BSG (SozR 2200 § 1290 Nr. 21) klargestellt habe, könne Rente nur "Versicherten" gewährt werden.

    Der Senat hat bereits in seinen Urteilen vom 17. November 1992 (4 RA 2/92) und vom 20. April 1993 (4 RA 31/91 und 4 RA 7/92) die Rechtsprechung des BSG im Bereich des rentenversicherungsrechtlichen Leistungsrechts für die Frage des Beginns einer Rente, die auf einer Beitragsnachentrichtung iS von Art. 12 DV/DISVA iVm Art. 2 § 49a Abs. 2 AnVNG beruht, zusammengefaßt.

  • BSG, 20.04.1993 - 4 RA 31/91

    Streit über den Beginn der Rente - Früherer Rentenbeginn infolge nachentrichteter

    Auch insoweit ist deshalb die erforderliche Konkretisierung des Nachentrichtungsbegehrens nicht gegeben (vgl BSG SozR 3-2200 § 1419 Nr. 1; Urteil des erkennenden Senats vom 17. November 1992 - 4 RA 2/92).

    Den Rentenbeginn ab Folgemonat des Ablehnungsbescheides vom 27. Juni 1985 begehrt der Kläger im Hinblick auf das Urteil des erkennenden Senats vom 17. November 1992 (4 RA 2/92) im Revisionsverfahren nicht mehr.

  • BSG, 29.08.1996 - 4 RA 122/94

    Bereiterklärung bei der Nachentrichtung von Beiträgen

    Grundsätzlich sei nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 17. November 1992 - 4 RA 2/92 - und vom 31. August 1994 = SozR 3-485 Art. 12 Nr. 6) mit Entrichtung die tatsächliche Zahlung der Geldbeträge gemeint, so daß ohne die Zusicherung dem Kläger ein Anspruch auf ARG erst ab 1. September 1991 zugestanden hätte.
  • SG Berlin, 30.08.2005 - S 9 RA 4299/04

    Anspruch auf Zahlung einer höheren Rente unter Berücksichtigung des

    Die Sachverhalte in den Verfahren 4 RA 7/92, 4 RA 2/92 und 4 RA 12/93 waren - wie auch in einer Vielzahl weiterer Fälle - nahezu identisch.
  • SG Berlin, 30.08.2005 - S 9 RA 6628/03

    Rentenberechnung - Entgeltpunkte-Besitzschutz für Verfolgte - Berücksichtigung

    Die Sachverhalte in den Verfahren 4 RA 7/92, 4 RA 2/92 und 4 RA 12/93 waren - wie auch in einer Vielzahl weiterer Fälle - nahezu identisch.
  • BSG, 31.08.1994 - 4 RA 30/93

    Ermittlung des Beginns eines Altersruhegeldes - Anforderungen an die Entrichtung

    Der Senat hat bereits in seinen Urteilen vom 17. November 1992 (4 RA 2/92) und vom 20. April 1993 (4 RA 31/91 und 4 RA 7/92) die Rechtsprechung des BSG im Bereich des rentenversicherungsrechtlichen Leistungsrechts für die Frage des Beginns einer Rente, die auf einer Beitragsnachentrichtung iS von Art. 12 DISVA i.V.m. Art. 2 § 49a Abs. 2 AnVNG beruht, zusammengefaßt.
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